Über uns

Die Induflex Coating Systems GmbH bewegt sich seit etwa 20 Jahren als Beschichtungsdienstleister für Niederdruckplasmatechnik (auch PE-CVD genannt) am Markt für Oberflächentechnik. Hierfür setzen wir unterschiedlich aufgebaute Anlagen und Warenträger ein.

Im Fokus der Funktionsbeschichtungen stehen Korrosionsschutz-, Easy-to-clean- und Trennschichten, welche auf den unterschiedlichsten Bauteilgrößen und -geometrien und Werkstoffen aufgebracht werden. Gemeinsam ist allen Anwendungen, dass das jeweilige Bauteil mit einer neuen Oberflächeneigenschaft versehen wird. Durch unsere langjährige, enge Forschungskooperation mit Fraunhofer IFAM sind diese Prozesse auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Prozessentwicklungen werden auf diese Weise kontinuierlich fortgeschrieben.

Niederdruckplasmatechnik ist eine besonders zuverlässige Beschichtungstechnik und wird seit Jahrzehnten weltweit zur Herstellung von Halbleiterbauteilen eingesetzt. Im Gegensatz zu den dort verwendeten Anlagenkonzepten verwendet die Induflex Coating Systems GmbH besonders großvolumige Anlagen, um einerseits große industrielle Bauteile aufnehmen zu können und andererseits auch große Bauteilmengen kostengünstig beschichten zu können.

Innerhalb der Plasmaanlage wird der atmosphärische Druck verringert. Sobald das erforderlich Feinvakuum erreicht ist werden die Arbeitsgase, die sogenannten Precursoren eingelassen. Danach wird das Plasma eingeschaltet und mit Hilfe der elektrischen Hochfrequenzentladung betrieben. Die Beschichtungen werden unmittelbar aus der Gasphase als dreidimensional vernetzter, amorpher Überzug auf den Werkstückoberflächen abgeschieden. Während der Beschichtung verbleiben die Werkstücke bei unter 50°C. Die typischen Schichtstärken betragen zwischen 0,01 – 5 µm, so dass zudem die Maßhaltigkeit erhalten bleibt.

Neugierig geworden? Sprechen Sie uns an. Unsere langjährigen Kunden schätzen unseren 
Full-Service von der Vorbereitung, Beschichtung, Qualitätskontrolle bis zum Versand.

PA14

Plasmaanlage PA14

Haftvermittlung
Haftvermittlung

Eine gute und dauerhafte Haftung von Klebstoffen, Lacken und Beschichtungen auf dem jeweiligen Werkstoff ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Plasmatechnik erfolgreich eingesetzt. Mit ihr können Kunststoffe aktiviert, Metalle gereinigt und insbesondere haftvermittelnde Primerschichten aufgetragen werden. Speziell die Primerschichten können bei geringster Schichtdicke das Substrat vor chemischen Angriff schützen und so zu einem deutlich verbesserten Qualitätsniveau beitragen. Sie haften in der Regel so gut, dass sie nicht unterwandert werden und sind zudem auch bei höheren Temperaturen einsetzbar.

Anwendungsbeispiele

• Strukturelle Klebung von Leichtmetallen
• Lackierung von Composit-Werkstoffen mit wasserbasierten Lacken

Vorteile

• Deutliche Adhäsionsverbesserung für die unterschiedlichsten Werkstoffe
• Verbesserung der Beständigkeit der Haftung über längere Zeit
• Schutz der Grenzfläche gegen Umwelteinflüsse und Medienbelastung
• Höhere Sicherheit und Qualitätsgewinn im Produktionsprozess
• Vereinfachung der Produktion durch größeres Zeitfenster zwischen Vorbehandlung und Klebung bzw. Beschichtung

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Haftvermittlung
Trennschichten

Trennschichten zur trennmittellosen oder trennmittelreduzierten Entformung

Formtrennmittel sind notwendige Hilfsstoffe in der Fertigung und sorgen dort für eine leichte Entformung und einen reibungsloseren Produktionsablauf. Allerdings sind die dabei verwendeten Stoffe oft umweltschädlich und verursachen weitere zeit- und kostenaufwändige Arbeitsschritte.

Eine echte Alternative sind hierzu die ReleasePLAS® – Trennschichten – eine Entwicklung unseres Partners Fraunhofer IFAM. Diese Schichten werden auf das saubere Formwerkzeug aufgetragen und sind dort lange, lange Zeit verwendungsfähig. Sie weisen eine so hohe Kohäsionsfestigkeit auf, dass sie beim Entformen selbst nicht abgetragen werden. In der Konsequenz wird auch die entformte Bauteiloberfläche nicht kontaminiert.
Die ReleasePLAS® – Trennschichten bilden die Werkzeugoberfläche perfekt ab. So sind Hochglanzoberflächen ebenso beschichtbar, als auch Oberflächentexturen, wie z.B. Ledernarbungen.
Die Beschichtungen haben sich bereits vielfach in den unterschiedlichsten Anwendungsfeldern bewährt. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Umstellung auf diese Beschichtung einen sensiblen Eingriff in die Fertigung darstellt und dementsprechend durch Beratung und Vorversuche begleitet werden sollte.
Gerne übernehmen wir diese Dienstleistung gemeinsam mit unserem Technologiepartner dem Niederdruck-Plasmatechnik - Fraunhofer IFAM.

Anwendungsbeispiele

Beschichtung von Formgebungswerkzeugen mit ausgewählten ReleasePLAS® – Trennschichten für die Verarbeitung beispielsweise von:
• Faserverstärkten Kunststoffen (GFK, CFK) im RTM- oder Pressenprozess
• Polyurethanen im RIM-Prozess
• Formwachsen im Spritzgussprozess
• Kalt- und Heißleimen
• Elastomeren im Vulkanisationsprozess
• PVC-Pulvern im Slushverfahren

Vorteile

• Kein Trennmittelübertrag, so dass keine Bauteilreinigung notwendig ist
• Vermeidung trennmittelbasierter Folgefehler
• Kein Formaufbau und somit keine Formzwischenreinigung erforderlich, mit der Folge
   einer Produktivitätssteigerung und einer Verlängerung der Formlebensdauer
• Keine Emission von VOC’s durch den Gebrauch von Trennmitteln oder Formreinigern,
  keine Umfeldverschmutzung und keine Belastung der Mitarbeiter durch Aerosole

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Haftvermittlung
ReleasePLAS®-Trennschichtsystem

Das ReleasePLAS®-Trennschichtsystem wurde entwickelt, um in der Kunststoffverarbeitung eine trennmittelfreie Fertigung zu ermöglichen. Im Gegensatz zur PeelPLAS®-Trennfolientechnologie werden hier die Werkzeugoberflächen direkt mit einer dünnen, haftfesten, konturnachbildenden Beschichtung versehen. Das Beschichtungssystem ist in weiten Bereichen einsetzbar, denn die Eigenschaften der einzelnen Schichten können den ganz unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Kunststoffarten, Verarbeitungsmethoden und Bauteilgeometrien angepasst werden. Demzufolge ist die Beschichtung nicht nur für reaktive Kunststoffe, wie z. B. Polyurethane und Epoxide, sondern auch für Thermoplaste, Elastomere, Lacke, Klebstoffe und Leime einsetzbar. Hervorragend bewährt hat sich die ReleasePLAS®-Trennschicht im Bereich des Wachsspritzgusses für den Feinguss.

Bei der Beschichtung handelt es sich um ein siliziumorganisches Netzwerk, welches in seinen mechanischen Eigenschaften zwischen einem E-Modul von ca. 0,5 GPa und 30 GPa eingestellt werden kann. Die Beschichtung bleibt dabei immer stark hydrophob und abweisend. Ebenso kann die Änderung und Anpassung des Reibwerts für den Entformungsvorgang wichtig sein, wenn beispielsweise Entformungsschrägen notwendig sind.

Vorteile

Durch den Einsatz des ReleasePLAS®-Trennschichtsystems bleiben keine Trennmittelreste auf der Bauteiloberfläche zurück, eine direkte Weiterverarbeitung des Bauteils, z. B. durch Lackieren ist damit ganz unkompliziert möglich. Für weitere Bearbeitungsschritte ist eine sehr schnelle und effektive Aktivierung der Oberfläche realisierbar, so dass z. B. für Klebungen hohe Festigkeiten zuverlässig erzielt werden können.

Bei der Thermoplastverarbeitung wird einerseits die Entformung unterstützt und andererseits der Aufbau von Additivresten in der Formoberfläche reduziert. Dies ist wichtig für die Herstellung hochwertiger Bauteiloberflächen. Ferner ist eine In-Place-Reinigung, beispielsweise mit dem CO2-Schneestrahlverfahren durchführbar.

Des Weiteren ermöglicht die neue Technik zum einen ein Inmould-Coating von Faserverbundbauteilen, wobei das Bauteil durch das Einbringen eines Gelcoats auf die Beschichtung simultan lackiert wird, und zum anderen ein Mehrkomponentenspritzgießen im Kernrückzugsverfahren.

Die Produktivität lässt sich durch die Verwendung der ReleasePLAS®-Trennschicht an diversen weiteren Teilschritten in der Prozesskette erhöhen: Nicht nur das Eintrennen der Werkzeugoberflächen erübrigt sich, es entfällt zudem die Grundreinigung der Formen zur Entfernung von Formaufbau und Trennmittelresten, wodurch die Werkzeugstandzeit nun erheblich verlängert und deren Verfügbarkeit deutlich erhöht wird. 

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Korrosionsschutz
Korrosionsschutz

Schutzschichten gegen Korrosion und chemischen Angriff

Schutzschichten, insbesondere Korrosionsschutzschichten sind aus ökonomischen und ökologischen Gründen von sehr hohem Interesse für viele Produkte. Eine besondere Möglichkeit ist die Verwendung von plasmapolymeren Schutzschichten, denn sie können so dünn ausgeführt sein, dass sie optisch und akustisch nicht wahrnehmbar ausgeführt sind. Ferner behindern sie den Wärmetransport nicht, ebenso wie sie als Dünnschicht die Maßhaltigkeit nicht beeinflussen.

Plasmapolymere Schutzschichten, unter dem Markennamen CoverPLAS® bekannt, sind chemisch und thermisch sehr beständig, so dass sie Oberflächen nicht nur gegenüber Feuchteeinflüssen schützen, sondern insbesondere auch vor dem Kontakt mit Chemikalien, wie z.B. Säuren und Laugen. Zudem ist das Beschichtungsverfahren kalt, nicht ganz unwesentlich für Präzisionsbauteile.

Dünne CoverPLAS® Beschichtungen erlauben oft die Schutzwirkung einer Dickschicht zu übernehmen. Dadurch sinken der Ressourcenverbrauch und oft auch die Notwendigkeit für Abdeckungen oder Nacharbeiten.
Demzufolge können beispielsweise Aluminiumwärmetauscher, eloxierte Zierleisten, metallische Akustikelemente, sowie Maschinenbauelemente aus Stahl effektiv geschützt werden. (Beispiel: Klangzungen für Musikalien, Fa. HOKEMA).

CoverPLAS® Schutzschichten werden oft an die Produkte mit ihren spezifischen Anforderungen angepasst. Zudem lässt sich eine Vielzahl von Werkstoffen (z. B. Aluminium, Eloxal, Kupfer, Messing und Stahl) beschichten, da die Technik an die jeweilige Oberfläche angepasst werden kann, wodurch eine optimale Haftung zum Untergrund gewährleistet ist.

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Haftvermittlung
Oberflächenveredelung von Elastomeren

Betrachtet man Elastomere oberflächlich, so weisen sie regelmäßig einen hohen Reibwert auf, welcher sich technisch und haptisch bemerkbar macht. Die FrictionPLAS® – Beschichtung in ihren unterschiedlichen Gestaltungsformen, kann diese Oberflächeneigenschaften nachhaltig verändern. Das Adhäsionsverhalten, ebenso wie der Reibwert werden reduziert. Dies führt letztendlich zu einer Verschleißreduktion.

Die Härte der FrictionPLAS® – Beschichtung kann in sehr weiten Bereich den Anforderungen angepasst werden. Es beginnt mit weichen, durchaus elastischen Schichtsystemen bis hin zu diamantartigen Beschichtungen. Aufgrund des jeweiligen Anforderungsprofils in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht wird die Schichtauswahl vorgenommen. Auf diese Weise konnten bereits millionenfach Produkte bereitgestellt werden.
Für die Beschichtung kommen z.B. in Betracht Radialwellendichtringe, O‑Ringe, Dichtungen, Folien, Magnetventile und Tasterknöpfe.

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Easy-to-clean Beschichtungen
Easy-to-clean Beschichtungen

Easy-to-clean Beschichtungen

Easy-to-clean Beschichtungen sind mit den Trennschichten verwandt. Sie kommen jedoch typischerweise mit Stoffen in Berührung, die über kurz oder lang eine Verschmutzung auf der Oberfläche zurücklassen, da diese Materialien nicht über eine ausreichende Kohäsionsfestigkeit verfügen. Hierzu gehören z.B. Fette, Lebensmittel, Lackbestandteile oder auch Lackfilme. Dementsprechend ist es die Aufgabe dieser Easy-to-clean Schichten eine leichte und kostengünstige Reinigung zu ermöglichen ohne selbst Schaden zu nehmen und ggf. eine Reinigung zu verzögern.

Beispiele hierfür sind die PermaCleanPLAS® – Beschichtung zum leichten Entlacken und die BestSKINPLAS® – Beschichtung für den Einsatz in der Lebensmittelverarbeitung. Für alle diese Beschichtungen gibt es erfolgreiche industrielle Anwendungen.

Für die Reinigung kommen in Betracht: Wasserhochdruckstrahlen, Strahlen mit Natronpulver, CO2-Strahlen, CO2-Schneestrahlen, Lösemittelreinigung, Nassreinigungen (u.a. CIP) mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Im Detail sind Einschränkungen hinsichtlich des Grundmaterials hinzunehmen.
PermaCleanPLAS® – Beschichtung Bauteile und Betriebsmittel, welche mit dieser Funktionsschicht versehen sind, weisen eine dauerhafte Entlackungseigenschaft auf (über 1200 Reinigungsvorgänge). Lackverschmutzungen, wie z.B. Overspray, können so sehr leicht mittels Wasserhochdruckreinigung (bis 500 bar) entfernt werden, ohne die Bauteiloberfläche zu beschädigen. Dies senkt einerseits die Reinigungszeiten (in Beispielanwendungen um über 80%), andererseits schont es die Betriebsmittel, welche sich nicht verziehen und vollständig Intakt bleiben. Teure Richt- und Reparaturmaßnahmen an den Betriebsmitteln entfallen.

Letztendlich erlaubt die Verwendung der PermaCleanPLAS® – Beschichtung die Umsetzung einer kostengünstigen und zugleich umweltfreundlichen Entlackungsstrategie.

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Beschichtung Bahnware
Beschichtung von Bahnware

Die Induflex Coating Systems GmbH hat für die Beschichtung von Bahnware spezielle Vorrichtungen entwickelt, die es ermöglichen Bahnware wie z.B. Kunststoff oder Papier in kommerziellem Maßstab in einem PE-CVD - Prozess zu beschichten.
Durch die so neu einstellbaren Oberflächeneigenschaften eröffnet sich eine Vielzahl von Anwendungsbereichen für das jeweilige Bahnwarenprodukt.
Ein sehr erfolgreiches Beispiel ist die Anwendung auf Filterpapieren mit einer hydrophoben Beschichtung. Die so modifizierten Filter haben eine mehr als dreifach verlängerte Lebensdauer und bedeuten für den Anwender verlängerte Wartungszyklen und damit verringerte Kosten.

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Best Skin
BestSKINPLAS® – Beschichtung

BestSKINPLAS® – Beschichtung

Um in der Lebensmittelverarbeitung einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten sind Oberflächen mit antihaftenden Eigenschaften von großem Vorteil.
So können Zwischenreinigungen vermieden und Endreinigungen vereinfacht werden.
Im Gegensatz zu anderen Antihaftbeschichtungen zeichnet sich die BestSKINPLAS® – Beschichtung dadurch aus, dass sie den Wärmetransport nicht behindert und insbesondere, dass sie sich nicht verbraucht. Zudem ist die Beschichtung frei von Additiven wie Weichmachern, Farbstoffen, statischen Inhibitoren, Schmiermitteln und Stabilisatoren. Damit können solche Stoffe auch nicht in das jeweilige Lebensmittel übertreten.

Beschichtung von Walzen
Beschichtung von Walzen


Häufig müssen Walzen, Räder, Tragrollen oder Hülsen mit einer Funktionsbeschichtung versehen werden.
Durch den Aufbau einer speziellen Drehvorrichtung können wir derartige Produkte homogen beschichten. Beispielsweise können Walzen mit einer gezielt eingestellten Oberflächenenergie versehen werden, dadurch dass sie mit ReleasePLAS® – Trennschichten beschichtet werden
Das ist besonders interessant für strukturgebende Walzen, denn dadurch verbessert sich das Benetzungsverhalten und die Standzeit derartiger Produkte deutlich.

Derzeit können Walzen bis 1,65 m Länge, 0,5 m Durchmesser und 150 kg Gewicht bearbeitet werden.

Service

Wir bieten Ihnen in Ergänzung zur Beschichtung eine Vielzahl von  Dienstleistungen.

- Vor Prozess Reinigung und Aufbereitung
- Qualitätsüberwachung nach Ihren Vorgaben
- Serialisierung nach Ihren Vorgaben
- Transporthandling und Verpackung

Häufig gestellte Fragen

Es können nahezu alle homogenen Materialien (z.B. div. Metalllegierungen, Kunststoffe, Glas, Keramik) aber auch komplette Baugruppen (wenn dafür geeignet) beschichtet werden, da die Beschichtung bei geringer Raumtemperatur erfolgt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Materialien in denen Gase oder Flüssigkeiten eingeschlossen sind wie z.B. Holz können in der Regel nicht beschichtet werden, da der atmosphärische Druck in der Anlage verringert wird und eingeschlossenen Gase oder Flüssigkeiten dabei aus dem Material austreten und das Precursorgas verunreinigen können. Optische Materialien wie Glas oder durchsichtige Kunststoffe können im Brechungsindex verändert werden. Ein Versuch kann hier endgültige Klarheit schaffen, ob die Eigenschaften erhalten bleiben. 

Korrosionsschutz für Materialien wie unlegierte Stähle, Aluminium und andere Metalle.
Trennschicht zur Verringerung der Anhaftung anderer Materialien an Kunststoff z.B. Kunststoff an Formen usw. (Verzicht auf semipermanente Trennmittel wie Silicone o.ä.)
Antihaftschichten ähnlich der Trennschicht, aber mit verstärkter Wirkung z.B. gegenüber Teigen an Backblech beim Backen, leichteres Lösen von Klebstoffresten, Haftverbesserung, Primern von Werkstoffen zur Verklebung oder Lackierung
Easy-to-clean/PermaClean Schichten für z.B. einfacherem entlacken von Gitterrosten in Lackierbetrieben. Hydrophob- oder Hydrophilaustattung z.B. wasserabweisendes Filterpapier oder verbesserter Benetzungsfähigkeit 

Für die Beschichtung und die Ausgangsstoffe liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor. Eine Einschränkung der Verwendung liegt zur Zeit weder unter den Gesichtspunkten der FDA, RoHS oder Gefahrgutverordnung vor.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihre Anwendung kann nach Prüfung ausgestellt werden.

Die Bauteile werden von der Beschichtung hinsichtlich Größe und Gewicht nur sehr gering beeinflusst. Die Dicke der Schicht beträgt lediglich zwischen 30 und 2500nm Nanometer (Ein Nano-Strukturelement verhält sich in der Größe zu einem Fußball wie der Fußball zur Erde.)

Die Kosten hängen im Wesentlichen von der Anzahl, der Zeit und des benötigten Platzes in der Anlage ab. Des weiteren bestimmt auch die Vorbereitungszeit der zu beschichtenden Ware das Preisgefüge. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier ein Angebot.

Die Schichten sind haltbar in einem Temperaturbereich  bis +350 Grad Celsius.
Eine Härte von bis zu 2 H ist erzielbar (abhängig von der Materialgüte)
Dichte 1,24g /cm³ (Bedenken Sie hier die geringe Dicke!)
Spez. Oberflächenwiderstand 4 x 1014 Ω/cm
Die Schicht ist beständig gegen viele Laugen und Säuren im Bereich 2-11 pH.
Beständig gegen Lösungsmittel. Typisch Aceton, Ethanol, Toluol, Cyclohexan.
Im Salzsprühtest (DIN 50 021) > 3000 h (Al, V2A)


Kontakt

Induflex Coating Systems GmbH, Alte Dorfstr. 39B, D-27337 Blender

Telefon

+49 42 33 - 94 28 54

© Copyright 2021 Induflex Coating Systems GmbH
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Impressum

Induflex Coating Systems GmbH
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Amtsgericht Walsrode HR/B 122063,
Geschäftsführer Robert Morgan
FA Verden Steuernummer 48/203/04118
U.St.ID DE227896322

Datenschutzbeauftragter und V.i.S.d.P.
Robert Morgan

Bildquellen:
Induflex Coating Systems GmbH, IFAM Fraunhofer Institut,
Pexels (Karolina Grabowska) Strawberry&Melon, scheufele.com

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Induflex Coating Systems GmbH (nachfolgend ICS GmbH) genannt, Alte Dorfstraße 39B, D-27337 Blender

§ 1
Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ICS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Einer Gegenbestätigung des Bestellers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Mit diesen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.

§ 2
Angebote und Vertragsabschluß

1. Der Liefervertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich.
2. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich ICS GmbH 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
3. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugängig gemacht werden.
4. Vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne werden von uns nur nach Zustimmung des Bestellers Dritten zugänglich gemacht.
5. Sämtliche Angaben in Prospekten, Anzeigen, Exposes etc. über die Zusammensetzung und Beschaffenheit sowie Angaben zu Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen von ICS GmbH, die auf einem offensichtlichem Irrtum, namentlich Schreib- und Rechenfehler, beruhen sind für uns unverbindlich. Vielmehr gilt die offensichtliche gewollte Erklärung.

§ 3
Preise/Zahlungsbedingungen

1. Wir berechnen die am Tage der Lieferung gültigen Preise und zwar in EURO (EUR), wenn nicht anders angegeben, zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuerzuschlages. Die Preise gelten ab Werk Blender, bei sofortiger Zahlung ohne Abzug, sofern nicht besondere Bedingungen vereinbart wurden.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung ein. Wir behalten uns insbesondere die Berechnung von Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes unserer Hausbank vor, soweit diese die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8% über dem Basiszinssatz überschreiten. Außerdem wird der Gesamtsaldo unabhängig von irgend welchen Zahlungszielen sofort zur Zahlung fällig.
3. Die Anmeldung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §807 ZPO, das Bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, sonstige Zahlungsschwierigkeit, sowie Verzug des Abnehmers/Bestellers berechtigen ICS GmbH die Lieferung sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern sowie sicherungshalber die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren.
4. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, durch die unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet wird, ist die ICS GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen.
5. Bei Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung einer Mindestmenge bzw. einer Mindestkostenpauschale vor.
6. Kosten für Verpackung und Versand trägt der Besteller

§ 4
Lieferung/Lieferfristen

1. Die vom Besteller genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusage des Termins/Frist durch ICS GmbH erfolgt.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vor Eingang evtl. vereinbarten Anzahlung, der zu beschichtenden Ware.
3. Auch verbindlich zugesagte Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern von ICS GmbH ein entsprechendes Deckungsgeschäft zwecks Ausführung der Bestellung bzw. des Auftrages abgeschlossen wurde, wir jedoch, ohne dies vertreten zu müssen, von unseren Zulieferern nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden.
4. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung, der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, Unwetter, Überflutungen und Hindernissen, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
6. Wir sind in zumutbarem Maße berechtigt Teillieferungen durchzuführen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

§ 5
Versand/Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn ICS GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch ICS GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4. Für vom Besteller zu vertretende Verzögerungen behält sich ICS GmbH vor, hierfür ein Entgelt, insbesondere für Lagerung und Versicherung zu erheben.

§ 6
Gewährleistung

1. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß §377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
2. Sachmängelansprüche verjähren in der Regel 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von ICS GmbH gelieferten Ware beim Besteller. Vorstehende Bestimmung gilt nicht wenn sich aus geltendem Gesetz eine längere Frist ergibt.
3. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von ICS GmbH einzuholen.
4. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Sorgfalt die gelieferte Ware ein Mangel vorweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird ICS GmbH die Ware, vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Es ist ICS GmbH stets und in jedem Fall Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
5. Die fehlerhaften Gegenstände sind in dem Zustand, indem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch ICS GmbH bereit zuhalten.
6. Werden Betriebs-, Pflege- und Wartungsanweisungen von ICS GmbH nicht befolgt, Änderungen und/oder Nacharbeiten an den Produkten vorgenommen, Pflege- und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Orginalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbei geführt hat, nicht widerlegt.
7. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8. Für den Verkauf gebrauchter Gegenstände ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7
Haftungsbegrenzung

1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch ICS GmbH beruhen, sind sowohl gegen ICS GmbH als auch deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Ziffer 1 gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
3. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.

§ 8
Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen.
2. Soweit die Ware vom Besteller weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir (ICS GmbH) als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen.
3. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen der ICS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt ICS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
4. Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages mit ICS GmbH als an uns abgetreten und zwar auch in soweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. ICS GmbH wird die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, als von ihm von ICS GmbH keine Anweisung erteilt wird. Die vom Besteller eingezogenen Forderungen hat er sofort an ICS GmbH abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
6. Der Besteller hat ICS GmbH etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt belieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.
7. ICS GmbH verpflichtet sich die abgetretenen Forderung nach eigener Wahl freizugeben, soweit sie die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.
8. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist ICS GmbH zum Rückritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
9. Falls bei Verkäufen ins Ausland der in diesem Paragraphen 10 vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig ist, bleibt die Ware bis zur Zahlung aller unserer Forderungen aus dem durch den Verkauf der Ware entstandenem Vertragsverhältnis das Eigentum von ICS GmbH. Ist auch dieser Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig, ist aber gestattet, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so ist ICS GmbH befugt, alle diese Rechte auszuüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes an der Ware treffen wollen.

§ 10
Verpackungsmaterial

1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, nimmt ICS GmbH Verpackungsmaterial nur insoweit zurück, als wir dazu gemäß der Verpackungsverordnung verpflichtet sind.

§ 11
Werkzeuge und Vorrichtungen

1. Werkzeuge und Vorrichtungen, die von ICS GmbH oder in unserem Auftrag von Dritten hergestellt werden, sind in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn die Herstellkosten ganz oder teilweise von unserem Auftraggeber/Besteller getragen werden.
2. Für die vom Besteller beigestellten Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Besteller. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, unabhängig von Eigentumsrechten des Bestellers, spätestens 2 Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form, Vorrichtung oder Werkzeug.

§ 12
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen ICS GmbH und Besteller kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von ICS GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen ICS GmbH und Besteller nicht berührt.

Datenschutzerklärung

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Google Analytics

Diese Website nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und Analyse unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO den Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird. Der Dienst (Google Analytics) verwendet „Cookies“ – Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server in den USA gesandt und dort gespeichert.

Google LLC hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

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Im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung, welche wir als Websitebetreiber mit der Google Inc. geschlossen haben, erstellt diese mithilfe der gesammelten Informationen eine Auswertung der Websitenutzung und der Websiteaktivität und erbringt mit der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen.

Die von Google in unserem Auftrag erhobenen Daten werden genutzt, um die Nutzung unseres Online-Angebots durch die einzelnen Nutzer auswerten zu können, z. B. um Reports über die Aktivität auf der Website zu erstellen, um unser Online-Angebot zu verbessern.

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Aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Analyse, Optimierung und dem Betrieb unseres Online-Angebotes (im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO), verwendet diese Website das Facebook-Social-Plugin, welches von der Facebook Inc. (1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA) betrieben wird. Erkennbar sind die Einbindungen an dem Facebook-Logo bzw. an den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“, „Teilen“ in den Farben Facebooks (Blau und Weiß). Informationen zu allen Facebook-Plugins finden Sie über den folgenden Link: https://developers.facebook.com/docs/plugins/

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